Verkehrssicherungspflichten

Vortrag vom 20.03.2025, RA Hartmut Hardt (VDI), Waltrop

Die Verkehrssicherungspflicht spielt eine zentrale Rolle im Haftungsrecht und ist gerade im baulichen Gesundheitsschutz von großer Bedeutung. Doch wo liegen ihre historischen Wurzeln? Schon im alten Rom gab es Regelungen zur Verantwortlichkeit für Schäden, die bis heute unser Rechtssystem prägen. Welche Sorgfaltspflichten ergeben sich daraus, und wann können Eigentümer, Betreiber oder Planer eines Gebäudes haftbar gemacht werden?

Der Vortrag Verkehrssicherungspflicht – ein Rechtsinstitut für besondere Fälle gibt einen Überblick über die historische Entwicklung und grundlegende Prinzipien des Deliktsrechts – dem Teil des Zivilrechts, der regelt, wann eine Person für einen Schaden haftet. Es spielt eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung von Haftungsfragen. Rechtsanwalt Hartmut Hardt erläutert anschaulich, welche Rechtsgüter das Deliktsrecht schützt und wie die haftungsrechtliche Prüfung in der Praxis abläuft. Praxisnahe Beispiele zeigen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Risiken im baulichen Gesundheitsschutz wirksam zu minimieren.

Hartmut Hardt ist seit 1997 als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig, spezialisiert auf Betreiberrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftungsrecht und Strafrecht. Vor seinem Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte er Ausbildungen zum Krankenpfleger und Desinfektor, was seinen Blick auf Recht und Verantwortung maßgeblich beeinflusste. Seine praxisnahe Expertise und seine Fähigkeit, komplexe juristische Themen verständlich zu vermitteln, machen ihn zu einem gefragten Referenten.